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Öffentlicher Zugang zu Stoffinformationen nach REACH im Licht der Aarhus-Konvention journal article

Horst von Holleben Und Hartmut Scheidmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 8 (2011), Issue 6, Page 237 - 249

Öffentlicher Zugang zu Stoffinformationen nach StoffR 6 2011 h REACH 237 Die Registrierungen zum 30.11.2010 für Stoffe in einer Menge von 1.000 t oder mehr pro Jahr sowie für besonders gefährliche Stoffe ab 1 t oder mehr pro Jahr haben die Datenbank der ECHA mit Informationen zu registrierten Stoffen mit reichlichem Material versorgt. Die ECHA berichtet in ihrem Newsletter vom August 2011 allein von 800.000 Studienzusammenfassungen, die auf der Website der


(Zwangs-)Datenteilung für Phase-in-Stoffe nach Ablauf der ersten Registrierungsfrist am 30.11.2010 journal article

Horst von Holleben Und Hartmut Scheidmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 8 (2011), Issue 1, Page 13 - 22

Die REACH-VO widmet der Datenteilung (Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche) einen eigenen Titel III und macht damit den besonderen Stellenwert dieses Instruments der Informationsbeschaffung deutlich. Eine eigenständige Leitlinie zur Datenteilung (Guidance on data sharing)1 konkretisiert und interpretiert die wenigen Vorschriften und gibt Hilfestellungen für die Organisation der Datenteilung. Überdies enthält die Rubrik „Questions


Das Registrierungsdossier im Compliance Check journal article

Horst von Holleben Und Hartmut Scheidmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 7 (2010), Issue 3, Page 11

Die REACH-VO setzt mit den detaillierten Vorschriften zur Registrierung auf eigenverantwortliches Handeln der Akteure. Die Verantwortung für die Angemessenheit der vorgelegten Informationen einschließlich nachvollziehbarer Risikomanagementmaßnahmen liegt beim Registranten. Die Kontrollen der Agentur und der nationalen Behörden sind begrenzt. Zunächst wird die Registrierung von der Agentur nur auf formale Vollständigkeit geprüft. Die Agentur entscheidet sod


REACH - Prüfung von Versuchsvorschlägen journal article

Horst von Holleben Und Hartmut Scheidmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 6 (2009), Issue 4, Page 9

Die Praxis ist derzeit mit der Registrierung großvolumiger (> 1000 t/a) sowie risikoreicher Stoffe bis zum 30.11.2010 vollauf beschäftigt. Für diese Stoffe verlangt die REACHVO1 auch die Stoffinformationen nach den Anhängen IX und X, in den Mengenstufen ab 100 t/a auch die Stoffinformationen nach Anhang IX. Bei Datenlücken zu diesen Stoffinformationen fordert sie allerdings nicht die Vorlage der Versuchsergebnisse (Studienzusammenfassungen) für die Registr


Öffentlicher Zugang zu Registrierdaten nach REACH journal article

Horst von Holleben Und Hartmut Scheidmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 5 (2008), Issue 4, Page 9

Rechtzeitig zum Start der Registrierpflicht nach der REACH-VO1 hat der Verwaltungsrat der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) den gesetzlichen Auftrag in Art. 118 Abs. 3 zum Erlass von Durchführungsbestimmungen für den Zugang der Öffentlichkeit zu registrierten Daten in zwei Entscheidungen aufgegriffen. Die eine Entscheidung präzisiert die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/ 2001 (die sogenannte „Transparenzverordnung”)2, die andere Entscheidung bef


Vertraulichkeit von Informationen vs. Datentransparenz im REACH-Entwurf journal article

Horst von Holleben Und Hartmut Scheidmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 3 (2006), Issue 4, Page 9

Horst von Holleben und Hartmut Scheidmann* Vertraulichkeit von Informationen vs. Datentransparenz im REACH-Entwurf (Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 27. Juni 2006) Vorbemerkung Die hier dargestellte Thematik ist von Fluck1 bereits ein gehend auf der Basis des Kommissionsentwurfs zu REACH vom 29.10.2003 untersucht worden. Das Europäische Parlament (Beschluss vom 17.11.2005) und der Ministerrat (Gemeinsamer Standpunkt vom 27.6.2006) haben aber


Das europische Chemikalienrecht im Umbruch journal article

Horst von Holleben Und Hartmut Scheidmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 1 (2004), Issue 1, Page 11

I. Reformprozess bis zum Verordnungsentwurf 1. Hintergrund der Reformbestrebungen: die Altstoffproblematik des Chemikalienrechts Das EU-Chemikalienrecht, aus dem sich das nationale Chemikalienrecht, vor allem das Chemikaliengesetz (Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002, nachfolgend ChemG), weitgehend ableitet, ist in eine langsam gewachsene Vielzahl von Einzelrichtlinien und Verordnungen aufgesplitte

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