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Das Registrierungsdossier im Compliance Check

Horst von Holleben Und Hartmut Scheidmann


Die REACH-VO setzt mit den detaillierten Vorschriften zur Registrierung auf eigenverantwortliches Handeln der Akteure. Die Verantwortung für die Angemessenheit der vorgelegten Informationen einschließlich nachvollziehbarer Risikomanagementmaßnahmen liegt beim Registranten. Die Kontrollen der Agentur und der nationalen Behörden sind begrenzt. Zunächst wird die Registrierung von der Agentur nur auf formale Vollständigkeit geprüft. Die Agentur entscheidet sod

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(e.g. A | 000123 | 01)

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