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REACH - Prüfung von Versuchsvorschlägen

Horst von Holleben Und Hartmut Scheidmann


Die Praxis ist derzeit mit der Registrierung großvolumiger (> 1000 t/a) sowie risikoreicher Stoffe bis zum 30.11.2010 vollauf beschäftigt. Für diese Stoffe verlangt die REACHVO1 auch die Stoffinformationen nach den Anhängen IX und X, in den Mengenstufen ab 100 t/a auch die Stoffinformationen nach Anhang IX. Bei Datenlücken zu diesen Stoffinformationen fordert sie allerdings nicht die Vorlage der Versuchsergebnisse (Studienzusammenfassungen) für die Registr

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(e.g. A | 000123 | 01)

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