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(Zwangs-)Datenteilung für Phase-in-Stoffe nach Ablauf der ersten Registrierungsfrist am 30.11.2010

Horst von Holleben Und Hartmut Scheidmann


Die REACH-VO widmet der Datenteilung (Gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnötiger Versuche) einen eigenen Titel III und macht damit den besonderen Stellenwert dieses Instruments der Informationsbeschaffung deutlich. Eine eigenständige Leitlinie zur Datenteilung (Guidance on data sharing)1 konkretisiert und interpretiert die wenigen Vorschriften und gibt Hilfestellungen für die Organisation der Datenteilung. Überdies enthält die Rubrik „Questions

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(e.g. A | 000123 | 01)

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