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StoffR 2/2023 jetzt verfügbar

Überblick zum PFAS-Beschränkungsvorschlag, Auswirkungen der Zulassungspflicht von Chrom(VI)-Trioxid unter Annex XIV der REACH-Verordnung, Bestimmungen zur Beförderung gefährlicher Güter in der Logistikkette, „Thermofenster-Urteil“ des EuGH (C‑100/21), Rechtliche Einordnung von Wasserdesinfektionsmitteln in dentalen Behandlungseinheiten durch LG Bochum (I-13 O 14/23) und LG Köln (84 O 51/23), EuGH-Urteil zu Notfallzulassungen für spezifisch verbotene Pflanzenschutzmittel (C-162/21)

Dieter Drohmann analysiert in seinem Aufsatz den Vorschlag mehrerer Mitgliedstaaten zur Beschränkung der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Bei der Beurteilung des Vorschlags selbst und der Darstellung der nächsten regulatorischen Schritte nimmt er insbesondere die Stoffgruppe der Fluorpolymere in den Blick.

Ebenfalls im Rahmen des Gefahrstoffrechts arbeitet Hannes Heidorn die Historie der Zulassungspflicht von Chrom(VI)-Trioxid unter Annex XIV der REACH-Verordnung auf. Hierbei ordnet er auch das kürzlich ergangene Urteil des EuGH (C-144/21) ein.

Norbert Müller stellt den Fokus seines Beitrags auf das Rechtsgebiet des Gefahrgutrechts in der Logistikkette, welches, bedingt durch seine internationale Natur, auf mehreren Ebenen komplex gestaltet ist und entsprechend nur knapp für die einzelnen Verkehrsträger dargestellt werden kann. Der Autor zeigt hierbei auch Faktoren auf, welche für die zukünftige Entwicklung des Gefahrgutrechts und der Praxis selbst Einfluss haben werden.

Als „Thermofenster“ bezeichnet man in manchen Autos verbaute Software, welche die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen herunterfährt oder ganz abschaltet. Rechtsfragen zu Schadensersatzklagen von Käufern, die diese Art Software als unzulässig rügen, sind inzwischen bis zum EuGH gelangt. Tobias Lenz und Vanessa Bertram widmen sich in ihrer Urteilsbesprechung dem hierzu im März ergangenen Spruch des EuGH (C-100/21), welcher auch die Rechtsprechung des BGH und laufende oder ruhend gestellte Verfahren beeinflussen wird. Der Beitrag wirft auch einen Blick über die Dieselproblematik hinaus auf die Auswirkungen des Urteils für das Produkthaftungsrecht generell.

Henning Krüger hatte gemeinsam mit einem Mitautor in einer vorigen Ausgabe der StoffR bereits einen Artikel zur rechtlichen Einordnung von Wasserdesinfektionsmitteln in dentalen Behandlungseinheiten veröffentlicht. Urteile des LG Bochum und des LG Köln boten ihm nun Anlass und Gelegenheit, noch einmal vertieft und kommentierend auf diesen Grenzbereich zwischen Biozidrecht und Medizinprodukterecht einzugehen.

Peter Paul Groß erläutert in seiner Anmerkung das im Januar dieses Jahres ergangene Urteil des EuGH in der Rechtssache C-162/21. Thema dieses Urteils war die Notfallzulassung im Pflanzenschutzmittelrecht und der gesetzliche Rahmen, innerhalb dessen den Mitgliedstaaten diese Möglichkeit offensteht. Im gegenständlichen Urteil äußert sich der EuGH zu einigen zentralen Fragen in diesem Bereich und folgt hierzu teilweise einer anderen Ansicht als die Generalanwältin.

Eine umfangreiche Rechtsprechungsübersicht rundet das Heft ab.


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