- Volume 20 (2023), Issue 2
- Vol. 20 (2023), No. 2
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- Pages 100 - 106
- pp. 100 - 106
Wegweisende Entscheidung: Das „Thermofenster-Urteil“ des EuGH
Vorbote für eine Kehrtwende der Herstellerhaftung?
Am 21.3.2023 hat der Europäische Gerichtshof („EuGH“) ein zukunftsweisendes Urteil gesprochen (C‑100/21). Entgegen der bisherigen nationalen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs („BGH“) entschied der befasste Senat, dass Käufer auch dann einen Anspruch auf Schadensersatz haben können, wenn Hersteller bei der Verwendung einer im Fahrzeug verbauten (unzulässigen) Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt haben, folglich auch dann, wenn diese nur leichtes Verschulden trifft. Mit dieser Entscheidung stellte der EuGH fest, dass das Unionsrecht auch die Einzelinteressen des Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller schützt. Das Urteil widerspricht der Grundsatzentscheidung des BGH vom Mai 2020