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Wegweisende Entscheidung: Das „Thermofenster-Urteil“ des EuGH

Vorbote für eine Kehrtwende der Herstellerhaftung?

Tobias Lenz, Vanessa Bertram

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2023/2/6



Am 21.3.2023 hat der Europäische Gerichtshof („EuGH“) ein zukunftsweisendes Urteil gesprochen (C‑100/21). Entgegen der bisherigen nationalen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs („BGH“) entschied der befasste Senat, dass Käufer auch dann einen Anspruch auf Schadensersatz haben können, wenn Hersteller bei der Verwendung einer im Fahrzeug verbauten (unzulässigen) Abschalteinrichtung nur fahrlässig gehandelt haben, folglich auch dann, wenn diese nur leichtes Verschulden trifft. Mit dieser Entscheidung stellte der EuGH fest, dass das Unionsrecht auch die Einzelinteressen des Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber dessen Hersteller schützt. Das Urteil widerspricht der Grundsatzentscheidung des BGH vom Mai 20201 entschieden und führt dem ersten Anschein nach zu einer Kehrtwende. Dieser Beitrag befasst sich mit den Ausführungen des EuGH, zeigt die daran anknüpfenden Folgerungen auf und beleuchtet die nicht zu unterschätzende Frage, welche Konsequenzen auch völlig abseits des sog. „Diesel-Komplexes“ erwartet und insofern bereits diskutiert werden.

Prof. Dr. Tobias Lenz, Rechtsanwalt und Partner, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Köln. Kontakt: tobias.lenz@fgvw.de; Vanessa Bertram, Rechtsanwältin, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Köln. Kontakt: vanessa.bertram@fgvw.de.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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