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Das Mutagenese-Urteil des EuGH journal article

Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 25.7.2018 – C-528/16

Volker Kaus, Ricardo Gent

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 15 (2018), Issue 5, Page 203 - 204

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 25.7.2018 sein Urteil in der Rechtssache C-528/16 verkündet. Dieses hat sich primär mit der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2001/18/EG und der Frage beschäftigt, ob durch Mutagenese gewonnene Organismen genetisch veränderte Organismen (GVO) nach Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie sind. Die Richtlinie gilt nämlich nicht für Organismen, bei denen eine genetische Veränderung durch den Einsatz der in Anhang I B aufgeführten Verfahren herbeigeführt wird. Hier wird die Mutagenese ausdrücklich unter Ziffer 1 genannt und wäre bei reiner Wortlautauslegung von den Verpflichtungen bezüglich der Freisetzung und des Inverkehrbringens von genetisch veränderten Organismen ausgenommen. Das Urteil betrifft molekularbiologische Werkzeuge, wie Gene- oder Genome-Editierung, die in der Pflanzenzüchtung verwendet werden. Der EuGH hat entschieden, dass Organismen, die mittels Methoden der Genome-Editierung gewonnen wurden, als gentechnisch veränderte Organismen im Sinne der Richtlinie 2001/18/EG zu behandeln sind.


Zugang Dritter zu Registrierungsunterlagen journal article

Volker Kaus

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 14 (2017), Issue 2, Page 72 - 80

Chemische Stoffe, Pflanzenschutzmittel und Biozide unterliegen einem gesetzlich geregelten Marktzugangsverfahren und bedürfen prinzipiell einer behördlichen Genehmigung. Die Erarbeitung der dafür vorzulegenden notwendigen Unterlagen erfordert erhebliche finanzielle Aufwendungen. Diese Datenbasis besteht aus Sicht der Antragsteller grundsätzlich aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die daher nicht veröffentlicht werden sollen. Spezialvorschriften der EU im Chemikalien-, Pflanzenschutz- und Biozidrecht regeln die Vertraulichkeit von Registrierungsunterlagen, die aber in einem permanenten Spannungsverhältnis u.a. zu den sog. EU-Transparenzvorschriften über den öffentlichen Zugang zu Informationen stehen. Am 23. September 2015 in einer Entscheidung zum Chemikalienrecht und am 23. November 2016 in zwei Entscheidungen zum Pflanzenschutz- und Biozidrecht haben sich das Europäische Gericht (EuG) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum grundsätzlichen Verhältnis der speziellen Vertraulichkeitsregelungen zu den allgemeinen Transparenzvorschriften und insbesondere zur Definition der „Informationen über Emissionen in die Umwelt“ geäußert. Diese drei Entscheidungen sollen folgend vertieft betrachtet werden.



Biozidrecht – private Schadnagerbekämpfung journal article

Volker Kaus

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 13 (2016), Issue 4, Page 185 - 192

Schadnager wie Mäuse und Ratten können zum einen im landwirtschaftlichen Bereich, aber auch in (privaten Haus- und Klein-)Gärten Schäden an Pflanzen verursachen. Darüber hinaus können sie Überträger von Krankheitserregern sein. Laut BArtSchV stehen grundsätzlich alle Säugetiere unter besonderem Schutz. Folgende einheimische Mäuse- und Rattenarten sind nach Anlage 1 zu § 1 Satz 1 BArtSchV hiervon ausgenommen und dürfen somit bekämpft werden: Schermaus, Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus, Hausmaus, Wanderratte und Hausratte. Dient ihre Bekämpfung dem Schutz der Pflanze bzw. dem Vorratsschutz, findet das Pflanzenschutzrecht Anwendung. Findet die Bekämpfung aus Gründen des Hygieneschutzes statt, ist das Biozidrecht anzuwenden. Folgend soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen Biozide, die blutgerinnungshemmende Wirkstoffe (Antikoagulanzien) enthalten und aktuell hinsichtlich ihrer chemikalienrechtlichen Einstufung überprüft worden sind, als Ratten- und Mäusebekämpfungsmittel (Rodentizide) (weiterhin) von nicht-berufsmäßigen Verwendern eingesetzt werden dürfen.


Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Glyphosat – wissenschaftliche Unabhängigkeit im Wiedergenehmigungsverfahren auf dem Prüfstand! journal article

Volker Kaus

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 13 (2016), Issue 3, Page 106 - 113

Der Begriff „Glyphosat“ ist derzeit in aller Munde. Nachrichtensender und Tageszeitungen berichten regelmäßig darüber und auch die Politik hat das Thema seit ca. einem Jahr verstärkt in den Fokus genommen. Die Emotionen kochen so hoch, dass im laufenden Verfahren zur erneuten Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat insbesondere Vertreter des BfR, die für die gesundheitliche Bewertung zuständig sind, Morddrohungen erhalten haben. Was ist aber „Glyphosat“, und weshalb wird „Glyphosat“ derzeit so heiß diskutiert? Mit diesem Beitrag soll versucht werden, etwas Licht in das Dunkel zu bringen.


Pflanzenschutzmittel: Interessengerechte Umstellung der deutschen Zulassungssystematik journal article

Volker Kaus

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 9 (2012), Issue 5, Page 202 - 203

Mit der VO 1107/2009,1 die gem. ihrem Art. 84 letzter Satz ab 14.6.2011 anwendbar ist, ist für das bisherige deutsche Zulassungsverfahren eine gravierende Änderung erfolgt, nämlich die Koppelung des Endes der Produktzulassung an die Dauer der Genehmigung der in dem Produkt enthaltenen Wirkstoffe, Safener und Synergisten.2 Die Umstellungsphase von der bisher grundsätzlich für zehn Jahre erteilten Produktzulassung stellt national eine große Herausforderung d


Pflanzenschutzrecht: Auf das Übergangsgesetz folgt das Ablösegesetz journal article

Volker Kaus

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 9 (2012), Issue 2, Page 48 - 57

Das bisher geltende Pflanzenschutzgesetz ist mit Art. 1 Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes1 vom 6.2.20122 vollständig überarbeitet worden. Es ist gemäß Art. 9 Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes am 14.2.2012 in Kraft getreten. Ursprünglich war geplant, das Gesetz bis zum 14.6.2011 zu verabschieden. Damit hätte der Gesetzgeber einerseits zum Termin des Wirksamwerdens der VO 1107/20093 gemäß deren Art. 84 letzter Satz und andererseit


Pflanzenschutzrecht: Wozu dient ein vorläufiges deutsches Durchführungsgesetz? journal article

Volker Kaus

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 8 (2011), Issue 3, Page 92 - 96

I. Problemstellung Im Amtsblatt der Europäischen Union sind am 24.11.2009 zum einen die Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln1 und zum anderen die Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden2 veröffentlicht worden.3 Die Verordnung soll basierend auf den Erfahrungen aus der Anwendung der Richtlinie 91/414/EWG4 auf der Grundlage der neuesten wissenschaf