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Pflanzen-Biostimulanzien: Die „Neuen“ zur Gesund­erhaltung von Nutzpflanzen in der Anwender-Toolbox Journal Artikel

Volker Kaus

Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 19 (2022), Ausgabe 2, Seite 73 - 82

Die Produktgruppe der Pflanzen-Biostimulanzien ist erst 2019 mit der Novelle der EU-Düngemittelverordnung gesetzlich verankert worden. Insbesondere durch die F2F-Strategie der EU-Kommission wird derzeit erheblicher politischer Druck ausgeübt, um eine gravierende Reduzierung von Risiko und Menge von synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln insbesondere in der landwirtschaftlichen Produktion zu erreichen. Pflanzen-Biostimulanzien gelten in diesem Zusammenhang als Hoffnungsträger, um damit künftig entstehende Lücken bei der Verfügbarkeit dieser Betriebsmittel weitestgehend wieder schließen zu können. Dieser Aufsatz dient der Einordnung der Pflanzen-Biostimulanzien in das System der dem Landwirt, aber auch dem Gärtner, Winzer oder Hopfenanbauer, zur Verfügung stehenden Hilfsmittel zur Gesunderhaltung seiner Nutzpflanzen und der Abgrenzung zu in diesem Bereich etablierten Produktgruppen.


Auswirkungen des Aktionsprogramms Insektenschutz und der Ackerbaustrategie auf den Einsatz von Pestiziden Journal Artikel

Volker Kaus

Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 18 (2021), Ausgabe 3, Seite 123 - 134

In dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode vom März 2018 haben sich die beteiligten Parteien für eine umfassende Bekämpfung des Insektensterbens und den Schutz der biologischen Vielfalt ausgesprochen. Dazu sollten ein „Aktionsprogramm Insektenschutz“ und eine „Ackerbaustrategie“ entwickelt und zwecks Biodiversitätsschutz die Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel wirksam reduziert werden. Der chemische Pflanzenschutz-Wirkstoff Glyphosat sollte mit einer systematischen Minderungsstrategie im Einsatz deutlich eingeschränkt werden, mit dem Ziel, dessen Anwendung schnellstmöglich grundsätzlich zu beenden. Die Bundesregierung ist auf diesem Feld bis zum Ende der Legislaturperiode im September 2021 äußerst aktiv geworden. Die gesetzgeberischen Maßnahmen sollen folgend dargestellt und bezüglich ihrer Auswirkungen auf den Einsatz von Pestiziden untersucht werden.


Die EU-Pflanzenschutzmittel-Verordnung: Wesentliche Veränderungen durch die „Hintertür“ Journal Artikel

Volker Kaus

Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 16 (2019), Ausgabe 3, Seite 104 - 114

Die EU-Pflanzenschutzmittel-Verordnung (VO 1107/2009) durchläuft derzeit eine Eignungsprüfung (REFIT), an deren Ende konkrete Vorschläge der EU-Kommission für Novellierungsvorschläge stehen sollen. Unabhängig davon hat die Verordnung im Jahr 2019 bereits zwei wesentliche Veränderungen durch das Düngemittel- und das Allgemeine Lebensmittelrecht der EU erfahren. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit diesen „kleinen“ Novellen und gibt einen Ausblick auf die möglichen Einflüsse des REFIT-Prozesses auf die VO 1107/2009.



Das Mutagenese-Urteil des EuGH Journal Artikel

Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 25.7.2018 – C-528/16

Volker Kaus, Ricardo Gent

Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 15 (2018), Ausgabe 5, Seite 203 - 204

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 25.7.2018 sein Urteil in der Rechtssache C-528/16 verkündet. Dieses hat sich primär mit der Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2001/18/EG und der Frage beschäftigt, ob durch Mutagenese gewonnene Organismen genetisch veränderte Organismen (GVO) nach Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie sind. Die Richtlinie gilt nämlich nicht für Organismen, bei denen eine genetische Veränderung durch den Einsatz der in Anhang I B aufgeführten Verfahren herbeigeführt wird. Hier wird die Mutagenese ausdrücklich unter Ziffer 1 genannt und wäre bei reiner Wortlautauslegung von den Verpflichtungen bezüglich der Freisetzung und des Inverkehrbringens von genetisch veränderten Organismen ausgenommen. Das Urteil betrifft molekularbiologische Werkzeuge, wie Gene- oder Genome-Editierung, die in der Pflanzenzüchtung verwendet werden. Der EuGH hat entschieden, dass Organismen, die mittels Methoden der Genome-Editierung gewonnen wurden, als gentechnisch veränderte Organismen im Sinne der Richtlinie 2001/18/EG zu behandeln sind.




Zugang Dritter zu Registrierungsunterlagen Journal Artikel

Volker Kaus

Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 14 (2017), Ausgabe 2, Seite 72 - 80

Chemische Stoffe, Pflanzenschutzmittel und Biozide unterliegen einem gesetzlich geregelten Marktzugangsverfahren und bedürfen prinzipiell einer behördlichen Genehmigung. Die Erarbeitung der dafür vorzulegenden notwendigen Unterlagen erfordert erhebliche finanzielle Aufwendungen. Diese Datenbasis besteht aus Sicht der Antragsteller grundsätzlich aus Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, die daher nicht veröffentlicht werden sollen. Spezialvorschriften der EU im Chemikalien-, Pflanzenschutz- und Biozidrecht regeln die Vertraulichkeit von Registrierungsunterlagen, die aber in einem permanenten Spannungsverhältnis u.a. zu den sog. EU-Transparenzvorschriften über den öffentlichen Zugang zu Informationen stehen. Am 23. September 2015 in einer Entscheidung zum Chemikalienrecht und am 23. November 2016 in zwei Entscheidungen zum Pflanzenschutz- und Biozidrecht haben sich das Europäische Gericht (EuG) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) zum grundsätzlichen Verhältnis der speziellen Vertraulichkeitsregelungen zu den allgemeinen Transparenzvorschriften und insbesondere zur Definition der „Informationen über Emissionen in die Umwelt“ geäußert. Diese drei Entscheidungen sollen folgend vertieft betrachtet werden.


Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Glyphosat – wissenschaftliche Unabhängigkeit im Wiedergenehmigungsverfahren auf dem Prüfstand! Journal Artikel

Volker Kaus

Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 13 (2016), Ausgabe 3, Seite 106 - 113

Der Begriff „Glyphosat“ ist derzeit in aller Munde. Nachrichtensender und Tageszeitungen berichten regelmäßig darüber und auch die Politik hat das Thema seit ca. einem Jahr verstärkt in den Fokus genommen. Die Emotionen kochen so hoch, dass im laufenden Verfahren zur erneuten Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat insbesondere Vertreter des BfR, die für die gesundheitliche Bewertung zuständig sind, Morddrohungen erhalten haben. Was ist aber „Glyphosat“, und weshalb wird „Glyphosat“ derzeit so heiß diskutiert? Mit diesem Beitrag soll versucht werden, etwas Licht in das Dunkel zu bringen.


Biozidrecht – private Schadnagerbekämpfung Journal Artikel

Volker Kaus

Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 13 (2016), Ausgabe 4, Seite 185 - 192

Schadnager wie Mäuse und Ratten können zum einen im landwirtschaftlichen Bereich, aber auch in (privaten Haus- und Klein-)Gärten Schäden an Pflanzen verursachen. Darüber hinaus können sie Überträger von Krankheitserregern sein. Laut BArtSchV stehen grundsätzlich alle Säugetiere unter besonderem Schutz. Folgende einheimische Mäuse- und Rattenarten sind nach Anlage 1 zu § 1 Satz 1 BArtSchV hiervon ausgenommen und dürfen somit bekämpft werden: Schermaus, Rötelmaus, Erdmaus, Feldmaus, Hausmaus, Wanderratte und Hausratte. Dient ihre Bekämpfung dem Schutz der Pflanze bzw. dem Vorratsschutz, findet das Pflanzenschutzrecht Anwendung. Findet die Bekämpfung aus Gründen des Hygieneschutzes statt, ist das Biozidrecht anzuwenden. Folgend soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen Biozide, die blutgerinnungshemmende Wirkstoffe (Antikoagulanzien) enthalten und aktuell hinsichtlich ihrer chemikalienrechtlichen Einstufung überprüft worden sind, als Ratten- und Mäusebekämpfungsmittel (Rodentizide) (weiterhin) von nicht-berufsmäßigen Verwendern eingesetzt werden dürfen.