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Rechtsfragen zur E-Zigarette: Welches Recht ist hier anwendbar? journal article

Harald Hohmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 10 (2013), Issue 3, Page 90 - 96

Ausgangsfall: D importiert mehrere Sets elektrischer Zigaretten aus China nach Deutschland. Das Hauptzollamt (HZA) Frankfurt/Main Flughafen lehnt ihre Verzollung zum freien Verkehr ab, weil für diese nach § 73 Abs. 1 AMG ein Verbringungsverbot für Deutschland gelte, da sie „Arzneimittel sind, die der Pflicht zur Zulassung oder zur Registrierung unterliegen“. In anderen Fällen wurde das Verbringungsverbot aus § 6 MPG abgeleitet, weil es sich um Medizinprodu


Aktuelle Anwendungsfragen bei REACH-VO und Biozid-RL journal article

Harald Hohmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 6 (2009), Issue 1, Page 13

I. Die Novellierung des Chemikalien- und Biozidrechts 1. Überblick über die Novellierung und ihre zentralen Verpflichtungen In Teil 1 unseres Beitrags1 hatten wir zunächst die zentralen Verpflichtungen der REACH-VO (EG-VO 1907/2006)2 und der Biozid-RL (RL 98/8)3 beleuchtet. Stichwortartig können diese wie folgt gekennzeichnet werden: Für die von der REACH-VO erfassten Altstoffe (sog. Phase-In- Stoffe) gilt folgender Zeitplan4: – Vorregistrierung


Rechtsfragen bei der vor-Ort-Herstellung von Biozid-Produkten Eine Replik auf Florian Meyer: Auch Verwendungen können genehmigungspflichtig sein journal article

Harald Hohmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 5 (2008), Issue 6, Page 7

Florian Meyer vertritt in seinem Beitrag die folgende Position1: (1) Ein Endanwender, welcher ein Biozid-Produkt mit einer Produktionsanlage selber vor Ort herstellt und verwendet, brauche für dieses Biozid-Produkt keine biozidrechtliche Zulassung zu beantragen; dies könne aus Art.8 Biozid-Richtlinie und § 12 d Abs.1 ChemG gefolgert werden. (2) Der Endanwender dürfe auch ein nicht zugelassenes Biozid-Produkt verwenden, weil sich Biozid-Richtlinie und ChemG


Aktuelle Anwendungsfragen bei REACH-VO und Biozid-RL Teil 3: Kartellrechtliche Fragestellungen journal article

Harald Hohmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 6 (2009), Issue 5, Page 14

I. Die Novellierung des Chemikalien- und Biozidrechts 1. Überblick über die Novellierung und ihre zentralen Verpflichtungen In Teil 1 unseres Beitrags1 hatten wir zunächst die zentralen Verpflichtungen der REACH-VO (EG-VO 1907/2006)2 und der Biozid-RL (RL 98/8)3 beleuchtet. Stichwortartig können diese wie folgt gekennzeichnet werden: Für die von der REACH-VO erfassten Altstoffe (sog. Phase-In- Stoffe) gilt folgender Zeitplan4: – Vorregistrierung


Aktuelle Anwendungsfragen bei REACH-VO und Biozid-RL, Teil 1 journal article

Harald Hohmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 5 (2008), Issue 4, Page 9

I. Die Novellierung des Chemikalien- und Biozidrechts 1. Überblick über die Novellierung und ihre zentralen Verpflichtungen Zum 1. Juni 2007 ist die EG-Verordnung 1907/2006 (nachfolgend: REACH-VO)1 in Kraft getreten. Da die für die Durchführung der REACH-VO wesentliche Agentur – die Europäische Chemikalienagentur (nachfolgend EChA) in Helsinki – erst ab 1. Juni 2008 arbeitsfähig war, gilt für die von der REACH-VO erfassten Altstoffe (sog. Phase-In-


Zur Frage der Vereinbarkeit der REACH-Verordnung der EG mit höherrangigem EG- und WTO-Recht journal article

Harald Hohmann

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 3 (2006), Issue 2, Page 10

I. Die Novellierung des Chemikalienrechts durch die REACH-VO 1. Überblick über die Novellierung Am 13.12.2005 kam es zu einer politischen Einigung im Rat der EG bezüglich der Neuordnung des europäischen Chemikalienrechts durch den Entwurf der REACH-VO1; und im November 2005 diskutierte das EG-Parlament den vorigen Entwurf von 20032. Mit einem Inkrafttreten der REACH-VO kann frühestens im Frühjahr 2007 gerechnet worden. Selten ist der Entwurf einer EG-

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