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Aktuelle Anwendungsfragen bei REACH-VO und Biozid-RL

Harald Hohmann


I. Die Novellierung des Chemikalien- und Biozidrechts 1. Überblick über die Novellierung und ihre zentralen Verpflichtungen In Teil 1 unseres Beitrags1 hatten wir zunächst die zentralen Verpflichtungen der REACH-VO (EG-VO 1907/2006)2 und der Biozid-RL (RL 98/8)3 beleuchtet. Stichwortartig können diese wie folgt gekennzeichnet werden: Für die von der REACH-VO erfassten Altstoffe (sog. Phase-In- Stoffe) gilt folgender Zeitplan4: – Vorregistrierung

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(e.g. A | 000123 | 01)

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