- Volume 6 (2009), Issue 1
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I. Die Novellierung des Chemikalien- und Biozidrechts 1. Überblick über die Novellierung und ihre zentralen Verpflichtungen In Teil 1 unseres Beitrags1 hatten wir zunächst die zentralen Verpflichtungen der REACH-VO (EG-VO 1907/2006)2 und der Biozid-RL (RL 98/8)3 beleuchtet. Stichwortartig können diese wie folgt gekennzeichnet werden: Für die von der REACH-VO erfassten Altstoffe (sog. Phase-In- Stoffe) gilt folgender Zeitplan4: – Vorregistrierung