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Rechtsfragen zur E-Zigarette: Welches Recht ist hier anwendbar?

Harald Hohmann


Ausgangsfall: D importiert mehrere Sets elektrischer Zigaretten aus China nach Deutschland. Das Hauptzollamt (HZA) Frankfurt/Main Flughafen lehnt ihre Verzollung zum freien Verkehr ab, weil für diese nach § 73 Abs. 1 AMG ein Verbringungsverbot für Deutschland gelte, da sie „Arzneimittel sind, die der Pflicht zur Zulassung oder zur Registrierung unterliegen“. In anderen Fällen wurde das Verbringungsverbot aus § 6 MPG abgeleitet, weil es sich um Medizinprodu

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(e.g. A | 000123 | 01)

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