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Desinfektionsmitteleinsatz in dentalen Behand­lungseinheiten journal article

Biozidprodukte, Medizinprodukte oder Dual-Use?

Henning Krüger, Hannes Heidorn

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 20 (2023), Issue 1, Page 25 - 30

Desinfektionsmittel zum Einsatz in dentalen Behandlungseinheiten sind als Dual-Use-Produkte einzuordnen, wenn sie sowohl einem bioziden Zweck, wie der Wasserentkeimung, als auch zur Desinfektion des Medizinproduktes dienen. In diesem Fall müssen diese Produkte die regulatorischen Anforderungen sowohl der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 als auch der Medizinprodukteverordnung (EU) Nr. 2017/745 erfüllen.


Es ist nicht alles Gold, was glänzt journal article

(K)eine glänzende Zukunft für Chrom(VI)?

Hannes Heidorn

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 20 (2023), Issue 2, Page 75 - 81

Chrom(VI) ist als krebserzeugend (Kat. 1 A) und erbgutverändernd (Kat. 1B) unter der REACH-Verordnung in Anhang XVI aufgenommen worden. Die Verwendung und das Inverkehrbringen zur Verwendung innerhalb der EU steht daher unter dem Zulassungsvorbehalt gem. Art. 55 REACH. Eine bereits ergangene Zulassung wurde durch das Urteil des EuGH vom 20.4.2023 für nichtig erklärt. Der Streit zwischen dem EU-Parlament und der Kommission gipfelt in gerichtlichen Entscheidungen, und es wird deutlich, dass die bisherige Zulassungspraxis der Kommission zu beanstanden war. Im Zentrum steht die Frage der Substitution u. a. mit Chrom(III).


Die KRINKO-Empfehlung zur Flächendesinfektion journal article

Rechtliche Bewertung aus der Perspektive des Biozidrechts

Henning Krüger, Hannes Heidorn

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 20 (2023), Issue 3, Page 186 - 201

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) veröffentlicht gemäß § 23 Abs. 1 IfSG u. a. Empfehlungen zur Desinfektion von Flächen in infektionssensiblen Bereichen des Gesundheitswesens. Die aktuelle KRINKO-Empfehlung zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen weist allerdings erhebliche rechtliche und tatsächliche Mängel auf, die in diesem Beitrag näher betrachtet werden.

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