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Desinfektionsmitteleinsatz in dentalen Behand­lungseinheiten journal article

Biozidprodukte, Medizinprodukte oder Dual-Use?

Henning Krüger, Hannes Heidorn

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 20 (2023), Issue 1, Page 25 - 30

Desinfektionsmittel zum Einsatz in dentalen Behandlungseinheiten sind als Dual-Use-Produkte einzuordnen, wenn sie sowohl einem bioziden Zweck, wie der Wasserentkeimung, als auch zur Desinfektion des Medizinproduktes dienen. In diesem Fall müssen diese Produkte die regulatorischen Anforderungen sowohl der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012 als auch der Medizinprodukteverordnung (EU) Nr. 2017/745 erfüllen.


Es ist nicht alles Gold, was glänzt journal article

(K)eine glänzende Zukunft für Chrom(VI)?

Hannes Heidorn

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 20 (2023), Issue 2, Page 75 - 81

Chrom(VI) ist als krebserzeugend (Kat. 1 A) und erbgutverändernd (Kat. 1B) unter der REACH-Verordnung in Anhang XVI aufgenommen worden. Die Verwendung und das Inverkehrbringen zur Verwendung innerhalb der EU steht daher unter dem Zulassungsvorbehalt gem. Art. 55 REACH. Eine bereits ergangene Zulassung wurde durch das Urteil des EuGH vom 20.4.2023 für nichtig erklärt. Der Streit zwischen dem EU-Parlament und der Kommission gipfelt in gerichtlichen Entscheidungen, und es wird deutlich, dass die bisherige Zulassungspraxis der Kommission zu beanstanden war. Im Zentrum steht die Frage der Substitution u. a. mit Chrom(III).


Trinkwasserverordnung 2023 – eine gelungene Novelle? journal article

Relevante Änderungen und Neuerungen im Überblick

Hannes Heidorn

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 20 (2023), Issue 4, Page 249 - 258

Das Trinkwasserrecht wird innerhalb der EU durch die Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 vom 16.12.2020 bestimmt. Diese muss, da es sich um eine EU-Richtlinie handelt, vom jeweiligen Mitgliedstaat in das nationale Recht umgesetzt werden. Die Richtlinie (EU) 2020/2184 löste die über 20 Jahre geltende Richtlinie 98/83/EG ab, die aufgrund einer Vielzahl von Änderungen an Übersichtlichkeit verloren hatte. Die Trinkwasserrichtlinie wird hauptsächlich durch die Trinkwasserverordnung1 (TrinkwV) in nationales Recht umgesetzt. Sie wuchs aufgrund der neugefassten Trinkwasserrichtlinie von vormals 25 Paragrafen auf nunmehr 72 Paragrafen an. Es besteht jedoch weiterhin Umsetzungsbedarf und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die BRD sowie 19 weitere Mitgliedstaaten wurde wegen der generellen verspäteten Umsetzung, die bis zum 12.1.2023 hätte erfolgen müssen, eingeleitet.2 Im Zentrum dieses Artikels stehen die Änderungen und Neuerungen der Trinkwasserverordnung, insbesondere im Hinblick auf Stoffe und Aufbereitungsstoffe.


Die KRINKO-Empfehlung zur Flächendesinfektion journal article

Rechtliche Bewertung aus der Perspektive des Biozidrechts

Henning Krüger, Hannes Heidorn

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 20 (2023), Issue 3, Page 186 - 201

Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) veröffentlicht gemäß § 23 Abs. 1 IfSG u. a. Empfehlungen zur Desinfektion von Flächen in infektionssensiblen Bereichen des Gesundheitswesens. Die aktuelle KRINKO-Empfehlung zu den Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen weist allerdings erhebliche rechtliche und tatsächliche Mängel auf, die in diesem Beitrag näher betrachtet werden.

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