Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Hinweispflichten des Artikels 10 Absatz 2 der Health-Claims-Verordnung Journal Artikel Nicola Conte-Salinas und Christine Konnertz-Häußler Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 11 (2014), Ausgabe 2, Seite 73 - 78 Anmerkung zum Urteil vom 10.4.2014 (C-609/12) Am 10.4.2014 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-609/12 über das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs in Sachen „Monsterbacke“ entschieden. Die Vorlagefrage des BGH lautete: „Mussten die Hinweispflichten nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/20061 bereits imJahre 2010 befolgt werden?“ Der EuGH hat diese Vorlagefrage bejaht. Die Hintergründe und der Inhalt der Ent
Geplante und bestehende Regulierungen in Bezug auf primäres und sekundäres Mikroplastik Vanessa Homann, Gregor Franßen