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Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den Hinweispflichten des Artikels 10 Absatz 2 der Health-Claims-Verordnung

Nicola Conte-Salinas und Christine Konnertz-Häußler


Anmerkung zum Urteil vom 10.4.2014 (C-609/12)

Am 10.4.2014 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-609/12 über das Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs in Sachen „Monsterbacke“ entschieden. Die Vorlagefrage des BGH lautete: „Mussten die Hinweispflichten nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/20061 bereits imJahre 2010 befolgt werden?“ Der EuGH hat diese Vorlagefrage bejaht. Die Hintergründe und der Inhalt der Ent

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(e.g. A | 000123 | 01)

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