Die „Notfallzulassung“ nach Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Journal Artikel Henning Stoffregen Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 11 (2014), Ausgabe 5, Seite 172 - 177 I. Einleitung Das Pflanzenschutzrecht in der Europäischen Union kennt nebenderVollzulassungnachArt. 28Abs. 1 derVerordnung (EG) Nr. 1107/20091 (ZulassungsVO) die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels in Notfallsituationen nach Art. 53 Abs. 1 ZulassungsVO (nachfolgend: Notfallzulassung). Wenn auch weniger beachtet, fristen die Notfallzulassungen keineswegs ein Nischendasein, sondern erreichen neben den Vollzulassungen eine nicht zu vernachlässigende
Geplante und bestehende Regulierungen in Bezug auf primäres und sekundäres Mikroplastik Vanessa Homann, Gregor Franßen