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Das Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffberwachungsrechts journal article

Sascha Reichardt

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 5 (2008), Issue 2, Page 8

I. Einleitung Seit dem 18.08.2005 ist das Europäische Grundstoffüberwachungsrecht durch die drei neuen EG-Verordnungen Nr. 273/2004 betreffend den innergemeinschaftlichen Verkehr mit Grundstoffen1 (nachfolgend „EG-BinnenhandelsVO” genannt), Nr. 111/2005 betreffend den Handel mit Grundstoffen zwischen Wirtschaftsbeteiligten in der Gemeinschaft und solchen in Drittländern2 (nachfolgend „EG-AußenhandelsVO” genannt) sowie Nr. 1277/2005 mit Durchführungsvorschr


Einführung in das Recht der Drogenausgangsstoffe (Grundstoffberwachungsrecht) (Teil 1) journal article

Sascha Reichardt

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 3 (2006), Issue 1, Page 9

I. Entwicklung des Rechts der Drogenausgangsstoffe Eine effektive Bekämpfung des illegalen Handels mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen kann sich nicht darauf beschränken, Herstellung und Handel mit Betäubungsmitteln zu überwachen. Schon das am 19.12.1988 in Wien angenommene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen verlangte daher auch eine Kontrolle des Handels mit


Einführung in das Recht der Drogenausgangsstoffe (Grundstoffüberwachungsrecht) (Teil 2) journal article

Sascha Reichardt

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 3 (2006), Issue 2, Page 8

VI. Teilnahme am Grundstoffverkehr mit Grundstoffen der Kategorie 2 1. Herstellung Wer Grundstoffe der Kategorie 2 herstellen will, bedarf hierzu keiner behördlichen Erlaubnis. Er muss allerdings die Anschriften der Räumlichkeiten, in denen er diese Grundstoffe herstellt, sowie jede Änderung dieser Anschriften unverzüglich beim BfArM registrieren lassen (vgl. Art. 3 Abs. 6 EG-BinnenhandelsVO bzw. § 15 S. 1 GÜG), soweit die Herstellung zum Zwecke der A

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