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Gemeinsamer Standpunkt im EU-Ministerrat REACH auf der Zielgeraden journal article

Uwe Lahl

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 3 (2006), Issue 1, Page 4

Die am 13.12.2005 erzielte politische Einigung zu REACH basiert auf einem Kompromissentwurf der UK-Präsidentschaft zu REACH, der erstmals im September 2005 vorgelegt und dann mehrfach überarbeitet wurde. Die Präsidentschaft hatte ursprünglich die politische Einigung bereits auf der Sitzung des Wettbewerbsfähigkeitsrates am 28./29.11.2005 erzielen wollen. Die neue Terminierung ging auf den deutschen Wunsch nach einer Verschiebung wegen der Regierungsneubild


REACH – Bewertung der politischen Einigung journal article

Uwe Lahl

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 3 (2006), Issue 6, Page 5

I. Einleitung Gegenstand der REACH-Verordnung1 ist eine umfassende Neugestaltung des europäischen Chemikalienrechts mit – einem einheitlichen Prüf- und Registrierungsverfahren für Alt- und Neustoffe, dem ca. 30.000 Stoffe unterliegen werden, – verbesserten Regelungen zu Kommunikation der Stoffinformationen in der Lieferkette, – der Möglichkeit, besonders gefährliche, z.B. krebserzeugende Stoffe einem Zulassungsverfahren zu unterstellen und –


Wirklich ein besseres REACH? journal article

Uwe Lahl

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 2 (2005), Issue 2, Page 11

I. Vorgeschichte Am 25. November 2004 stellte der Verband der Chemischen Industrie Deutschlands (VCI) erstmals öffentlich ein neues Konzept vor, wie aus seiner Sicht ein „besseres REACH“ aussehen könnte.1 REACH steht für die umfassende Reform des Europäischen Chemikalienrechts mit dem Ziel, den Umwelt- und Gesundheitsschutz zu verbessern und die Innovationskraft der Wirtschaft zu stärken.2 Zeitgleich hat der VCI ein Papier vorgelegt, das seine Vorstel


Strategie zur Minimierung von Tierversuchen unter REACH journal article

Uwe Lahl

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 2 (2005), Issue 6, Page 12

I. Einleitung Die Diskussion über die Durchführung von Tierversuchen findet seit vielen Jahren statt und verläuft kontrovers.1 So wird die grundsätzliche Berechtigung, Tierversuche durchzuführen, auf ethischer und moralischer Ebene in Frage gestellt, da Leiden, Schädigungen und auch der Tod von Tieren eintreten.2 Diese Position wurde insbesondere gegenüber Tierversuchen im Bereich der Arzneimittelforschung, der Kosmetikentwicklung und gegenüber der Gr

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