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REACH – Bewertung der politischen Einigung

Uwe Lahl


I. Einleitung Gegenstand der REACH-Verordnung1 ist eine umfassende Neugestaltung des europäischen Chemikalienrechts mit – einem einheitlichen Prüf- und Registrierungsverfahren für Alt- und Neustoffe, dem ca. 30.000 Stoffe unterliegen werden, – verbesserten Regelungen zu Kommunikation der Stoffinformationen in der Lieferkette, – der Möglichkeit, besonders gefährliche, z.B. krebserzeugende Stoffe einem Zulassungsverfahren zu unterstellen und –

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(e.g. A | 000123 | 01)

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