- Volume 3 (2006), Issue 6
- Vol. 3 (2006), No. 6
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I. Einleitung Gegenstand der REACH-Verordnung1 ist eine umfassende Neugestaltung des europäischen Chemikalienrechts mit – einem einheitlichen Prüf- und Registrierungsverfahren für Alt- und Neustoffe, dem ca. 30.000 Stoffe unterliegen werden, – verbesserten Regelungen zu Kommunikation der Stoffinformationen in der Lieferkette, – der Möglichkeit, besonders gefährliche, z.B. krebserzeugende Stoffe einem Zulassungsverfahren zu unterstellen und –