Zur Vornahme vorsorglicher Vorregistrierungen nach Art. 28 REACH-VO für Stoffe in Sekundärrohstoffen und Recyclingprodukten journal article Rechtsanwalt Dr. Gnter Kitzinger Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 5 (2008), Issue 3, Page 5 I. Problemlage - Überblick 1. Empfehlung Die kurze, bereits am 1.6.2008 begonnene und am 1.12.2008 endende Vorregistrierungsfrist nach Art. 28 REACH-VO macht es erforderlich, dass sich die Recyclingunternehmen Klarheit darüber verschaffen, ob sie mit ihren jetzigen oder zukünftigen Produktionen und Importen registrierpflichtig sind oder zukünftig registrierpflichtig werden können. Ist diese Frage zu bejahen, ist ihnen die vorsorgliche Vornahme einer V
Geplante und bestehende Regulierungen in Bezug auf primäres und sekundäres Mikroplastik Vanessa Homann, Gregor Franßen