Die ärztliche Aufklärungspflicht in Österreich ein Abriss der höchstgerichtlichen Rechtsprechung journal article Iris Kirschner Und Dieter Kindel Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 4 (2007), Issue 3, Page 9 I. Einleitung Der Begriff Medizinrecht bezeichnet – nach österreichischer Terminologie – die rechtliche Ausgestaltung der schuldrechtlichen Rechtsbeziehung zwischen Arzt1 und Patient, sowie der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Es handelt sich um eine sogenannte Querschnittsmaterie. Seit dem Jahre 2000 wird Medizinrecht als gesonderte wissenschaftliche Fachdisziplin an der Juridischen Fakultät der Universität in Wie
Geplante und bestehende Regulierungen in Bezug auf primäres und sekundäres Mikroplastik Vanessa Homann, Gregor Franßen