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Die ärztliche Aufklärungspflicht in Österreich ein Abriss der höchstgerichtlichen Rechtsprechung

Iris Kirschner Und Dieter Kindel


I. Einleitung Der Begriff Medizinrecht bezeichnet – nach österreichischer Terminologie – die rechtliche Ausgestaltung der schuldrechtlichen Rechtsbeziehung zwischen Arzt1 und Patient, sowie der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Es handelt sich um eine sogenannte Querschnittsmaterie. Seit dem Jahre 2000 wird Medizinrecht als gesonderte wissenschaftliche Fachdisziplin an der Juridischen Fakultät der Universität in Wie

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(e.g. A | 000123 | 01)

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