Die Meldepflicht, der UFI und das Produkteregister in der Schweiz Journal Artikel Samantha Doninelli, Dag Kappes, David Murmann Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 17 (2020), Ausgabe 4, Seite 171 - 179 Die Meldepflicht in der Schweiz dient sowohl der Notfallauskunft als auch der Marktübersicht der Behörden und ermöglicht, Auswirkungen von Risikominderungsmassnahmen abzuschätzen. Zwar wird der eindeutige Rezepturidentifikator (UFI) schrittweise auch in der Schweiz eingeführt, die Anforderungen an die Meldung sind derzeit jedoch nicht mit denen der EU harmonisiert. Die Daten aus den Meldungen sind im zentralen Produkteregister abgelegt; nicht-vertrauliche Daten sind öffentlich zugänglich.
Geplante und bestehende Regulierungen in Bezug auf primäres und sekundäres Mikroplastik Vanessa Homann, Gregor Franßen