Biozid oder Reinigungsmittel – wie ist die Abgrenzung? Journal Artikel Ein Fallbeispiel aus der Praxis Dieter Drohmann, Lara Dickens Zeitschrift für Stoffrecht, Jahrgang 17 (2020), Ausgabe 3, Seite 104 - 111 Die EU-Biozidprodukte-Verordnung (BPR) regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten, welche zugelassen werden müssen und deren aktive Wirkstoffe vorab genehmigungspflichtig sind. Bei der Abgrenzung von Bioziden und Reinigungsmitteln sowie bestimmten Kennzeichnungsverpflichtungen ergeben sich aber häufig Fragen – etwa, welche Auslobungen, Bewerbungen und Begebenheiten dazu führen können, dass ein Reinigungsmittel als Biozid nach der BPR zugelassen werden muss. Aufgrund mangelnder Klarheit in den Vorschriften und den verfügbaren Leitlinien, insbesondere in Grenzbereichen, versucht dieser Beitrag mit einem konkreten Beispiel aus der Zellstoff- und Papierindustrie, zwischen einem Reinigungsmittel und einer Biozidanwendung zu differenzieren und darzustellen, auf welche Sachverhalte es ankommt.
Geplante und bestehende Regulierungen in Bezug auf primäres und sekundäres Mikroplastik Vanessa Homann, Gregor Franßen