REACH und Export journal article Claudia Aubel-Pump Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 5 (2008), Issue 4, Page 5 I. Einleitung Am 1. Juni 2007 ist die Europäische Chemikalienverordnung REACH1 in Kraft getreten. Sie begründet Registrierungs- und Vorregistrierungspflichten für die Hersteller und Importeure von Stoffen. Grundsätzlich besteht für alle der REACH-Verordnung unterliegenden und die Mengenschwelle von 1 t/a überschreitenden Stoffe ab dem 1. Juni 2008 eine Registrierungspflicht. Für so genannte Phase-in- Stoffe2 können nach Art. 23 REACH Übergangsregelungen
Geplante und bestehende Regulierungen in Bezug auf primäres und sekundäres Mikroplastik Vanessa Homann, Gregor Franßen