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REACH und Export

Claudia Aubel-Pump


I. Einleitung Am 1. Juni 2007 ist die Europäische Chemikalienverordnung REACH1 in Kraft getreten. Sie begründet Registrierungs- und Vorregistrierungspflichten für die Hersteller und Importeure von Stoffen. Grundsätzlich besteht für alle der REACH-Verordnung unterliegenden und die Mengenschwelle von 1 t/a überschreitenden Stoffe ab dem 1. Juni 2008 eine Registrierungspflicht. Für so genannte Phase-in- Stoffe2 können nach Art. 23 REACH Übergangsregelungen

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(e.g. A | 000123 | 01)

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