- Volume 5 (2008), Issue 4
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I. Einleitung Am 1. Juni 2007 ist die Europäische Chemikalienverordnung REACH1 in Kraft getreten. Sie begründet Registrierungs- und Vorregistrierungspflichten für die Hersteller und Importeure von Stoffen. Grundsätzlich besteht für alle der REACH-Verordnung unterliegenden und die Mengenschwelle von 1 t/a überschreitenden Stoffe ab dem 1. Juni 2008 eine Registrierungspflicht. Für so genannte Phase-in- Stoffe2 können nach Art. 23 REACH Übergangsregelungen