REACH – Vollzug in Hessen journal article Angelika Hoops Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 13 (2016), Issue 2, Page 57 - 60 Der Vollzug der REACH-Verordnung in Hessen ist in weiten Teilen zentralisiert. Die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt des Regierungspräsidiums Darmstadt ist dabei u.a. für Fragestellungen zu Registrierung, Inverkehrbringen von bestimmten geregelten Stoffen, Zertifizierung und Überwachung nach der EU-Klimaschutzverordnung zuständig. Nachfolgend werden Aufbau, Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben der zuständigen Behörden in Hessen beschrieben sowie über Erfahrungen aus der Überwachung von Registrierungspflichten nach REACH berichtet.
Geplante und bestehende Regulierungen in Bezug auf primäres und sekundäres Mikroplastik Vanessa Homann, Gregor Franßen