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REACH – Vollzug in Hessen

Angelika Hoops


Der Vollzug der REACH-Verordnung in Hessen ist in weiten Teilen zentralisiert. Die Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt des Regierungspräsidiums Darmstadt ist dabei u.a. für Fragestellungen zu Registrierung, Inverkehrbringen von bestimmten geregelten Stoffen, Zertifizierung und Überwachung nach der EU-Klimaschutzverordnung zuständig. Nachfolgend werden Aufbau, Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben der zuständigen Behörden in Hessen beschrieben sowie über Erfahrungen aus der Überwachung von Registrierungspflichten nach REACH berichtet.

Angelika Hoops ist beim Regierungspräsidium Darmstadt in der Abteilung IV/F Arbeitsschutz und Umwelt zuständig für den Vollzug chemikalienrechtlicher Vorschriften für ganz Hessen.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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