Zur Herstellerangabe auf Verbraucherprodukten nach dem neuen Produktsicherheitsrecht journal article Ursel Paal Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 9 (2012), Issue 6, Page 228 - 232 I. Einführung Das zum 1.12.2011 in Kraft getretene Produktsicherheitsgesetz1 () hat das bis zu diesem Zeitpunkt geltende Geräteund Produktsicherheitsgesetz (GPSG) aus dem Jahr 2004 abgelöst. Grund der Neuregelung war die Anpassung an die Fortentwicklung des europäischen Produktsicherheitsrechtes bis zum Jahr 2010.2 Mit den neuen europäischen Rechtsvorschriften3 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten wollte der europäische
Geplante und bestehende Regulierungen in Bezug auf primäres und sekundäres Mikroplastik Vanessa Homann, Gregor Franßen