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Tierversuche und Alternativen zur Risikobewertung unter REACH journal article

Alja Livio Torkhani

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 18 (2021), Issue 3, Page 98 - 113

Zweck der REACH-Verordnung ist es, die Gesundheit von Menschen zu schützen und die Umwelt vor Schäden durch gefährliche Chemikalien zu bewahren. Im Rahmen der REACH-Registrierung sind Hersteller generell dazu verpflichtet, bestimmte toxikologische und ökotoxikologische Informationen zur Beurteilung eines Gefährdungspotenzials in Versuchen zu ermitteln, die die Erprobung am Tier einschließen. Die Minderung bzw. Vermeidung von Tierversuchen im Prozess der Stoffprüfung ist dabei ein erklärtes Ziel. So sind Alternativverfahren zur Gewinnung von toxikologischen und ökotoxikologischen Daten gemäß REACH nicht nur zulässig, sondern bevorzugt anzuwenden, wenn sie Ergebnisse in ähnlich verwertbarer Qualität liefern. Nach Art. 25 dürfen Wirbeltierversuche für die Zwecke dieser Verordnung nur als letztes Mittel durchgeführt werden, wenn alle anderen Datenquellen ausgeschöpft sind. Hersteller sind damit auch angewiesen, Maßnahmen zur Begrenzung der Mehrfachdurchführung anderer Versuche zu ergreifen und die gemeinsame Nutzung und Einreichung von Informationen anzustreben. Obwohl sich durch die Einführung der Dokumentationspflicht die Transparenz bezügl. durchgeführter Tierversuche in der EU erheblich verbessert hat und Datenlücken in Bezug auf Gefahrstoffe Schritt für Schritt geschlossen werden, kann in den Bereichen, in denen Alternativmethoden nach komplexen Validierungsverfahren zugelassen sind, noch nicht von einer flächendeckenden Nutzung ausgegangen werden. Der folgende Beitrag möchte daher die Bedeutung von Tierversuchen in der Forschung allgemein kurz einordnen, die statistische Erfassung der Anwendung in Deutschland und auf EU-Ebene sowie die Notwendigkeit der Tierversuche im Rahmen von REACH beleuchten und die alternativen Methoden und Ansätze, die in der EU bereits anerkannt und von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA zugelassen sind, näher vorstellen. Hindernisse bei deren flächendeckenden Einführung werden abschließend bewertet.


Ökotoxikologische Daten im Sicherheitsdatenblatt journal article

Zur Einstufung von chemischen Stoffen und Gemischen in die Kategorie Umweltgefahren

Alja Livio Torkhani, Christine Lepisto

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 17 (2020), Issue 4, Page 180 - 192

Für die Beurteilung toxikologischer Wirkungen von Stoffen und Gemischen, die bei Freisetzung in die Umwelt auftreten können, sowie deren Einstufung und Kennzeichnung spielen Analyseverfahren zur Bestimmung der Toxizität, der Persistenz oder des Abbau- und Bioakkumulationsverhaltens bei aquatischen und terrestrischen Organismen eine wichtige Rolle. Der vorliegende Beitrag fasst wichtige Informationen bezüglich aktueller gesetzlicher Anforderungen für ökotoxikologische Daten im Sicherheitsdatenblatt zusammen, gibt einen Überblick über entsprechende standardisierte OECD-Tests, benennt Einstufungsmethoden für Stoffe und Gemische und geht abschließend auch auf Einstufungsunterschiede zwischen der CLP-Verordnung und dem UN-GHS-System ein.

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