Anforderungen an die Aufbereitung von Medizinprodukten journal article Sandra Linnemann Und Caroline Buck Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 5 (2008), Issue 2, Page 5 I. Einführung Medizinprodukte werden in § 3 Nr. 1 Medizinproduktegesetz (MPG)1 legal definiert. Ausweislich dieser Bestimmung handelt es sich bei ihnen u.a. um einzelne oder miteinander verbunden verwendete Instrumente, Apparate, Stoffe und andere Gegenstände, wobei diese beispielsweise zum Zwecke der Erkennung,Verhütung und Behandlung von Krankheiten und Verletzungen dienen. Die bestimmungsgemäße Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper darf insoweit
Geplante und bestehende Regulierungen in Bezug auf primäres und sekundäres Mikroplastik Vanessa Homann, Gregor Franßen