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Urteil des Bundesgerichtshofs zur wettbewerbsrechtlichen Dimension der Stoffverbote nach RoHS und ElektroStoffV journal article

Anmerkung zum Urteil vom 21.9.2016 – I ZR 234/15

Martin Ahlhaus

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 14 (2017), Issue 1, Page 44 - 48

Der Bundesgerichtshof (nachfolgend BGH) hat mit einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 21. September 2016 soweit ersichtlich erstmals in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zu den Stoffverboten gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 ElektroG a.F. bzw. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ElektroStoffV Stellung genommen. In der Sache bestätigt der BGH die Einordnung der Stoffverbote als Marktverhaltensregelung. Insofern wird die Entscheidung auch für andere Regelungsbereiche, wie z.B. die Beschränkung von Stoffen nach Anhang XVII zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Bedeutung haben können. Klärungsbedürftig bleibt allerdings, unter welchen Voraussetzungen von bloßen Bagatellverstößen ausgegangen werden kann.


Die Gefahrstoffverordnung 2010 – Neue Pflichten und verändertes Haftungsregime beim Umgang mit CMR-Stoffen journal article

Martin Ahlhaus, Christian Mayer Und Carsten Schucht

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 8 (2011), Issue 6, Page 231 - 236

I. Einleitung Am 1.12.2010 ist die novellierte Fassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffVO 2010) in Kraft getreten. Mit dieser Neufassung wurden zuvorderst die notwendigen Anpassungen an die CLP-Verordnung2 und die REACHVerordnung3 vorgenommen. Während die Anpassungen an die REACH-Verordnung überwiegend redaktioneller Natur sind, machte die Anpassung an die CLP-Verordnung auch inhaltliche Änderungen erforderlich. Gleichzeitig wurde die Gefahrstoffve


Zertifizierte REACH-Multiplikatoren journal article

Martin Ahlhaus

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 5 (2008), Issue 2, Page 3

Die zum 01.06.2007 in Kraft getretene REACH-Verordnung stellt Unternehmen vor erhebliche Umsetzungsprobleme. Die Vorbereitungen auf die Vorregistrierungsphase vom 01.06.2008 bis zum 01.12.2008 laufen bei betroffenen Unternehmen auf Hochtouren. Dazu gehört auch, die in den Unternehmen verantwortlichen Mitarbeiter mit den spezifischen Anforderungen vertraut zu machen. Dass zahlreiche Betriebe dabei auf externes Know-how angewiesen sind, haben auch vbw und WK


Verantwortlichkeit für RFID-Tags nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz? journal article

Martin Ahlhaus, Sabine Höfler Und Markus Jerxsen

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 4 (2007), Issue 1, Page 6

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist seit nunmehr über einem Jahr in Kraft. Trotz der langen Zeit sind weiterhin zahlreiche Fragen zum Anwendungsbereich des Gesetzes ungeklärt. Unbeantwortet ist u. a. auch die Frage, ob RFID-Tags dem Anwendungsbereich des Gesetzes unterfallen. Die Europäische Kommission hat nunmehr in einer aktualisierten Fassung ihrer „Frequently Asked Questions“1 zum Anwendungsbereich der dem ElektroG zugrunde liegenden

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