- Jahrgang 10 (2013), Ausgabe 3
- Vol. 10 (2013), Nr. 3
- >
- Seiten 90 - 96
- pp. 90 - 96
Ausgangsfall: D importiert mehrere Sets elektrischer Zigaretten aus China nach Deutschland. Das Hauptzollamt (HZA) Frankfurt/Main Flughafen lehnt ihre Verzollung zum freien Verkehr ab, weil für diese nach § 73 Abs. 1 AMG ein Verbringungsverbot für Deutschland gelte, da sie „Arzneimittel sind, die der Pflicht zur Zulassung oder zur Registrierung unterliegen“. In anderen Fällen wurde das Verbringungsverbot aus § 6 MPG abgeleitet, weil es sich um Medizinprodu