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Editorial

Rechtsanwalt Prof. Dr. Clemens Weidemann


Das Gebot der Wahrung angemessener Abstände, wie sie die Seveso II-Richtlinie zwischen „Störfallbetrieben“ und schutzwürdigen Gebieten sowie (öffentlich genutzten) Gebäuden vorschreibt, gewinnt Konturen. Mit seinen beiden Urteilen vom 20. Dezember 2012 (4 C 11.11 und 12.11) hat das Bundesverwaltungsgericht die Konsequenzen aus dem Vorabentscheidungsurteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. September 2011 gezogen. Die Grundsätze, die der 4. Senat in Leipzig z

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(e.g. A | 000123 | 01)

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