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Erneute Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) zum Informationszugang im Stoffrecht journal article

Anmerkung zum Urteil vom 23.9.2015 (T-245/11)

Horst von Holleben

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 12 (2015), Issue 6, Page 253 - 261

Die 2. Kammer des Gerichts der Europäischen Union (nachfolgend EuG) hat am 23.9.2015 eine Entscheidung zum Informationszugang nach der REACH-VO getroffen, die in Ergebnis und Begründung stark von der Entscheidung der 8. Kammer desselben Gerichts vom 8.10.2014 im Glyphosatfall (T-545/11) abweicht. Hatte die 8. Kammer im Glyphosatfall den in der Pflanzenschutzverordnung 1107/2009 vorgesehenen Geheimnisschutz der von den Klägern begehrten Informationen unter Hinweis auf die „Emissionsklausel“ der Aarhusverordnung 1367/2006 für unbeachtlich gehalten, so hält die 2. Kammer in der Entscheidung vom 23.9.2015 den Geheimnisschutz nach der REACH-VO für beachtlich und im konkreten Fall die „Emissionsklausel“ für nicht anwendbar. Die Klage von ClientEarth gegen die ECHA auf Offenlegung bestimmter Informationen wurde deshalb weitgehend abgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Nachfolgend wird die Entscheidung, die sich auch auf andere wichtige Fragen des Informationszugangs auswirkt, analysiert.


Das Verfahren der Dossier- und Stoffbewertung – Analyse der Artikel 50–54 REACH-VO journal article

Horst von Holleben

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 9 (2012), Issue 6, Page 214 - 227

Die Dossier- und Stoffbewertung gehört zu den derzeit besonders aktuellen Pflichtaufgaben der Behörden – ECHA und zuständige nationale Behörden. Die etwa 27.000 Registrierungsdossiers der ersten Registrierungsstufe für etwa 4.600 Stoffe >1.000 t/a oder für besonders gefährliche Stoffe geben hierzu reichlich Material. Die inhaltlichen Fragen der Dossierbewertung – also die compliance der Registrierung nach den Art. 40 und 41 REACHVO1 – sind bereits ausführl


Die Aktualisierung der Registrierung während und nach Abschluss des Evaluierungsverfahrens nach REACH journal article

Horst von Holleben

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 10 (2013), Issue 5, Page 188 - 195

Die Dossier- und Stoffbewertung gehört zu den derzeit besonders aktuellen Pflichtaufgaben der Behörden – ECHA und zuständige nationale Behörden. Die etwa 27.000 Registrierungsdossiers der ersten Registrierungsstufe und die etwa 9030 Dossiers der zweiten Stufe geben hierzu reichlich Material. Die inhaltlichen Fragen der Dossierbewertung nach den Art. 40 und 41 REACH-VO1 und die der Stoffbewertung nach Art. 44 ff. sind bereits ausführlich dargestellt worden.


REACH Stand der Beratungen (April 2005) journal article

Horst von Holleben

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 2 (2005), Issue 2, Page 7

I. Verfahrensstand der Beratungen zu REACH 1. Entwurf der Kommission vom 29.10.2003 Maßgebend für die Beratungen im Ministerrat und im Parlament ist nach wie vor der Entwurf der Kommission vom 29.10.20031. Trotz vielfacher Kritik und der in der Anhörung des Europäischen Parlaments am 19.1.2005 von Kommissar Verheugen geäußerten Bereitschaft, auf begründete Änderungswünsche einzugehen, wurde der Entwurf bisher nicht in modifizierter Form vorgelegt. Der

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