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Die EU-Holzverordnung – Zweck, Adressaten, Anwendungsbereich, Rechtspflichten und Vollzug

Carsten Schucht


I. Einleitung Seit dem 3.3.2013 gilt die europäische Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.10.2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (sog. EU-Holzverordnung). Holz und Holzerzeugnisse, die vor dem 3.3.2013 geliefert wurden, fallen demgegenüber nicht unter die EU-Holzverordnung. Vor diesem Hintergrund ist es ggf. wichtig, vorhandene Lagerbestände im Hin

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