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„Eurasian-REACH“ – neues Chemikalienrecht in der eurasischen Wirtschaftsunion journal article

Dieter Drohmann, Dominik Kirf

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 17 (2020), Issue 1, Page 14 - 19

Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAEU), der auch Russland angehört, hat in 2016 ein neues Chemikalienrecht – in starker Anlehnung an die EU REACH-Verordnung – eingeführt. Ein vollständiges Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist bis Ende 2021 bzw. Anfang 2022 geplant. Als erster Schritt der Umsetzung wurde die Installation eines EAEU-Inventars chemischer Stoffe und Gemische angeordnet. Alle chemischen Stoffe als solche oder in einem Gemisch, die von einem Unternehmen hergestellt oder importiert werden, bzw. die ein Unternehmen auf den russischen (oder EAEU) Markt bringt oder bringen will, unterliegen der Verpflichtung zur Meldung in das Chemikalieninventar. Die Meldefrist läuft am 1. Mai 2020 ab. Der Beitrag soll die notwendigen Schritte zur Inventarmeldung und einen Einblick in die neue chemikalienrechtliche Gesetzgebung vermitteln.






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