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Revision der EG-Biozid-Richtlinie die Richtlinie soll modernisiert und entschlackt werden

Sabine Gärtner Und Uwe Lahl


Gesundheit und Umwelt. Solche Schutzklauseln sind seit mehr als dreißig Jahren wichtiger Bestandteil von Rechtsangleichungsmaßnahmen, um Gefahren zu begegnen, die beim Erlass einer Harmonisierungsmaßnahme noch nicht vorhersehbar waren. Dem entsprechend sind auch die Tatbestandsvoraussetzungen von Schutzklauseln – wie auch und gerade das Beispiel des Art. 129 REACH-VO belegt – durchaus elastisch formuliert. Gleichwohl ist es der Gemeinschaftsgerichtsbarkeit

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(e.g. A | 000123 | 01)

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