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Die Alte und die Neue Bedingungen für Bio-Auslobungen nach der aktuellen und nach der neuen ko-Verordnung

Sonja Schulz


Anwendungsbereich der Richtlinie: Betroffen sind die chemische Großindustrie als Hersteller der Wirkstoffe, kleine und mittlere Unternehmen als Formulierbetriebe sowie der Handel bis hin zu Zoohandlungen und Drogeriemärkten. Betroffen sind die Anwender der Produkte, unter anderem Schädlingsbekämpfer und Desinfektoren im Gesundheitswesen, öffentliche Wasserversorger und viele Branchen, die Materialschutzmittel industriell und gewerblich einsetzen, wie u. a.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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