Skip to content

Aktuelle Entwicklungen im Widerspruchsverfahren der ECHA

Michael Raupach


Im Rahmen der REACH-Verordnung standen im Jahr 2015 sowie Anfang 2016 einige wichtige Weichenstellungen an. Zum einen traf die Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (Board of Appeal) einige grundsätzliche Entscheidungen, sowohl im Bereich der Dossier- als auch der Stoffbewertung. Zum anderen liegt nun auch eine ausreichende Anzahl von Entscheidungen der Kammer vor, die neue Rückschlüsse auf das Selbstverständnis des Board of Appeal sowie eine verlässlichere Auslegung der verfahrensrechtlichen Vorschriften ermöglichen. Schließlich hat die Kommission Anfang 2016 eine Durchführungsverordnung über die gemeinsame Vorlage und Nutzung von Daten unter REACH erlassen, die nicht nur Auswirkungen auf die Registrierung von kleinvolumigen Stoffen in 2018 haben wird, sondern auch eine Überprüfung der bisherigen Praxis von SIEFs und Konsortien erforderlich macht. Der vorliegende Artikel widmet sich der Analyse und Zusammenfassung dieser Entwicklungen im Jahr 2015 und Anfang 2016 sowie einem Ausblick auf derzeit laufende Verfahren beim Board of Appeal.

Dr. Michael Raupach ist in der Rechtsabteilung der BASF SE, Ludwigshafen, tätig. Der Aufsatz basiert in weiten Teilen auf einem Vortrag des Autors anlässlich des Chemierechtstags am 28.1.2016.

Share


Lx-Number Search

A
|
(e.g. A | 000123 | 01)

Export Citation