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Biozidrecht in Zeiten von Corona – Ausnahmeregelungen für Händedesinfektionsmittel journal article open-access

Michael Raupach

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 17 (2020), Issue 1, Page 2 - 5

Die vom Coronavirus mit der Bezeichnung Sars-CoV-2 ausgelöste Pandemie der Krankheit COVID-19 geht aktuell an niemandem spurlos vorbei. Das öffentliche Leben ist praktisch zum Erliegen gekommen und es gelten vorübergehend weitgehende Einschränkungen wesentlicher Grundrechte, inklusive der Versammlungs- und der persönlichen Freiheit; das Gebot der Stunde heißt soziale Distanzierung. Neben den Auswirkungen im Privaten beschäftigt Corona Juristen auch in beruflicher Hinsicht in fast allen Rechtsgebieten, sei es über die angesprochenen verwaltungsrechtlichen Verordnungen und Allgemeinverfügungen, sei es im Gesellschafts-, Zivil- oder Strafprozessrecht. Im Angesicht einer Pandemie sind Hygienemaßnahmen auch für nicht-medizinische Einsatzkräfte von enormer Relevanz. Auch wenn Fachleute betonen, dass gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife grundsätzlich eine ausreichende Handhygienemaßnahme darstellt, ist dies nicht immer und nicht für alle Berufsgruppen eine Option und Desinfektionsmittel müssen zum Einsatz kommen. Rechtlich betrachtet handelt es sich bei Desinfektionsmitteln zur menschlichen Hygiene um Biozidprodukte der Produktart 1, die europarechtlich durch die Biozidprodukte-Verordnung (nachstehend: BPR) geregelt werden. Dieser Beitrag beleuchtet die Ausnahmevorschrift des Art. 55 Abs. 1 BPR sowie die aktuell im Rahmen der Pandemie gelebte Praxis.


Überblick über die Regelung von persistenten organischen Schadstoffen durch die Verordnung (EU) 2019/1021 journal article

Michael Raupach

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 16 (2019), Issue 3, Page 114 - 117

Bei persistenten organischen Schadstoffen, sogenannten POPs (nach dem englischen „persistant organic pollutants“) handelt es sich um eine besonders geregelte Gruppe chemischer Stoffe. Konkret geht es um organische Verbindungen, die in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut oder umgewandelt werden und die entsprechend auch noch in den entlegensten Winkeln der Erde nachgewiesen werden können. Aufgrund dieser Persistenz sowie teilweise erheblicher Gesundheitsgefahren der Stoffe sind POPs als ein globales Problem zu begreifen. Vor diesem Hintergrund bestand und besteht ein internationales und grundsätzliches Regelungsbedürfnis, die Herstellung und die Verwendung dieser Stoffe so weit wie möglich zu untersagen oder zu beschränken.




Die Umsetzung des Prinzips „One Substance, One Registration“ unter REACH journal article

Michael Raupach

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 14 (2017), Issue 2, Page 65 - 71

Das Prinzip „One Substance, One Registration (OSOR)“ beschreibt im Zusammenhang mit der REACH-Verordnung schlagwortartig das gesetzgeberische Bestreben, dass sich alle Registranten eines chemischen Stoffes möglichst unter einer gemeinsamen Registrierung organisieren sollen und nicht mehrere, voneinander unabhängige und ggf. inhaltlich nicht deckungsgleiche Dossiers zur selben Substanz einreichen. Der vorliegende Aufsatz behandelt die praktische Handhabung des OSOR-Prinzips unter REACH (I.), Änderungen, die sich in der Praxis durch die Einführung und nach Inkrafttreten der Datenteilungs-Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2016/9 ergeben haben (II.) sowie die in diesem Zusammenhang relevante Entscheidung der ECHA-Widerspruchskammer im „Holzkohle“-Fall (III.). In der Folge wird darauf eingegangen, welche Konsequenzen ECHA aus diesen Veränderungen gezogen und wie sich daraufhin die Vollzugspraxis entwickelt hat und voraussichtlich entwickeln wird (IV.).


Aktuelle Entwicklungen im Widerspruchsverfahren der ECHA journal article

Michael Raupach

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 13 (2016), Issue 2, Page 66 - 72

Im Rahmen der REACH-Verordnung standen im Jahr 2015 sowie Anfang 2016 einige wichtige Weichenstellungen an. Zum einen traf die Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur ECHA (Board of Appeal) einige grundsätzliche Entscheidungen, sowohl im Bereich der Dossier- als auch der Stoffbewertung. Zum anderen liegt nun auch eine ausreichende Anzahl von Entscheidungen der Kammer vor, die neue Rückschlüsse auf das Selbstverständnis des Board of Appeal sowie eine verlässlichere Auslegung der verfahrensrechtlichen Vorschriften ermöglichen. Schließlich hat die Kommission Anfang 2016 eine Durchführungsverordnung über die gemeinsame Vorlage und Nutzung von Daten unter REACH erlassen, die nicht nur Auswirkungen auf die Registrierung von kleinvolumigen Stoffen in 2018 haben wird, sondern auch eine Überprüfung der bisherigen Praxis von SIEFs und Konsortien erforderlich macht. Der vorliegende Artikel widmet sich der Analyse und Zusammenfassung dieser Entwicklungen im Jahr 2015 und Anfang 2016 sowie einem Ausblick auf derzeit laufende Verfahren beim Board of Appeal.


Nichtbefolgung von ECHA-Entscheidungen – das „Statement of Non-Compliance“ auf dem Prüfstand journal article

Michael Raupach

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 12 (2015), Issue 5, Page 178 - 184

Im Rahmen der REACH-Verordnung besteht für die Europäische Chemikalienagentur ECHA die Möglichkeit, von Registranten die Erstellung und Einreichungen weiterer Informationen zu fordern. Da ECHA jedoch als europäische Agentur die Vollzugsmittel fehlen, diese Entscheidungen (final decisions) im Fall der Nichtbefolgung unmittelbar durchzusetzen, hat die Agentur die Praxis des „Statement of Non-Compliance“ (SONC) etabliert. Der vorliegende Artikel beleuchtet die Hintergründe dieser Praxis sowie eine kürzlich erfolgte Entscheidung der ECHA Widerspruchskammer (Board of Appeal), welche die Zulässigkeit dieser Praxis in weiten Teilen in Frage stellt.


REACH und M&A-Transaktionen – zur Übertragbarkeit von Registrierungen und Zulassungen journal article

Michael Raupach

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 10 (2013), Issue 5, Page 196 - 203

Der Hersteller oder Importeur eines Produktes hat eine Vielzahl öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu beachten, die sich weitgehend aus europaweit harmonisierten Normen ergeben. Die REACH-Verordnung1 als zentrale Norm des europäischen Chemikalienrechts stellt eine regulatorische Vorgabe dar, von der nahezu alle Hersteller und Importeure chemischer Produkte in der EU betroffen sind. Hieraus ergeben sich Implikationen für gesellschaftsrechtliche Transaktion


Nanomaterialien im Stoffrecht journal article

Michael Raupach

Zeitschrift für Stoffrecht, Volume 9 (2012), Issue 1, Page 3 - 10

I. Einleitung Der Bereich der Nanotechnologie war in den vergangenen Jahren von Durchbrüchen auf der naturwissenschaftlichen Ebene einerseits sowie der zunehmenden Kommerzialisierung nanotechnologisch hergestellter Produkte andererseits gekennzeichnet. Neben erheblichen Chancen birgt der Umgang mit Nanomaterialien jedoch auch ein bislang weitgehend unbekanntes Risikopotential. Obwohl bereits heute viele nanotechnologisch hergestellte Produkte auf dem

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