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Die neue EU-Kosmetikverordnung auf dem Prüfstand – Neuanfang oder Fortschreibung des europäischen Kosmetikrechts?

Christian Stallberg


I. Einleitung Die Gesamtheit jener Rechtsnormen, die den rechtlichen Rahmen für kosmetische Mittel bilden, pflegt man gemeinhin als “Kosmetikrecht” zu bezeichnen. Diese Rechtsmaterie betrifft gegenständlich solche Stoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit dem menschlichen Körper (oder mit den Zähnen bzw. Schleimhäuten der Mundhöhle) in Berührung zu kommen, und dem Zweck dienen, diese Regionen zu schützen oder sie in gutem Zustan

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(e.g. A | 000123 | 01)

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