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Bedeutung der Verordnung (EG) Nr. 764/2008 für das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln

Ursel Paal Und Wolfgang Rehmann


I. Einführung Das Lebens- und Futtermittel-Gesetzbuch (LFGB) stellt bestimmte ernährungsphysiologische Stoffe den Zusatzstoffen gleich mit der Folge, dass das Zusatzstoffverbot des § 6 LFGB auch für diese Stoffe gilt. Nahrungsergänzungsmittel, die solche Stoffe enthalten, sind demgemäß in der Bundesrepublik nicht verkehrsfähig, es sei denn, sie werden durch eine Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gem.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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