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Differenzierungen des Immaterialgüterschutzes im Stoffrecht

Jan Philip Haske

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2023/4/6



Die Abgrenzung der immaterialgüterrechtlichen Schutzinstitute im Stoffrecht gestaltet sich in der Praxis mitunter schwierig. Dies gilt vor allem mit Blick auf den Unterlagenschutz als Rechtsinstitut sui generis. Die deutlich engere zeitliche Begrenzung des Unterlagenschutzes macht insbesondere eine saubere Abgrenzung seines Anwendungsbereichs zum Urheberrechtsschutz und dem Schutz vertraulicher Informationen erforderlich. Zur Gestaltung eines austarierten und umfassenden Immaterialgüterschutzes im Stoffrecht ist die Etablierung eines verordnungsübergreifenden Unterlagenschutzes sinnvoll. Damit dies jedoch geschehen kann, ist der EU-Gesetzgeber zunächst gehalten, eine Grundlage zu schaffen, die es Behörden ermöglicht, auf in einem Verfahren eingereichte Prüfnachweise auch in anderen Verfahren zuzugreifen.

Jan Philip Haske (M. Iur.) ist Rechtsreferendar in der Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund. Kontakt: jphaske@web.de.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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