- Jahrgang 8 (2011), Ausgabe 5
- Vol. 8 (2011), Nr. 5
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- Seiten 202 - 209
- pp. 202 - 209
Sanktionen für Zulassungsinhaber und Parallelhändler nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Pflanzenschutzmittelrechts
Das Pflanzenschutzrecht in Deutschland bedarf einer Neugestaltung. Zum 13.6.2011 ist die neue Pflanzenschutz- Verordnung der EU in Kraft getreten1. Die VO (EG) Nr.1107/2009 löst die bisherigen Pflanzenschutzrichtlinien der EU ab. Die grundlegenden Anforderungen an die Zulassung und das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ergeben sich jetzt unmittelbar aus EU-Recht. Dies erfordert eine Neuausrichtung des deutschen Pflanzenschutzmittelrechts2. Hierzu