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Stoffbeschränkungen in der EU-Batterieverordnung und weiteren aktuellen EU-Vorschlägen

Michael Öttinger

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2024/1/5



Im Rahmen ihrer Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit hat die EU-Kommission das Ziel einer „giftfreien Umwelt“ ausgerufen und wird dieses nun in relevanten Rechtssetzungsverfahren berücksichtigen. Trotz des ebenfalls proklamierten Ziels, für einen Stoff künftig nur noch eine einzige Bewertung für alle betroffenen Regelungsbereiche vornehmen zu wollen („Ein Stoff, eine Bewertung“), entstehen gegenwärtig unterschiedlichste Regelungen zur Ausnahme neuer und Fortschreibung bestehender Stoffbeschränkungen in verschiedenen Rechtsakten, wie der EU-Batterieverordnung und den Vorschlägen zu einer EU-Verpackungsverordnung und einer Verordnung zur kreislauforientierten Konstruktion von Fahrzeugen.

Michael Öttinger ist Rechtsanwalt bei der Produktkanzlei in Augsburg und auf das gesamte produktbezogene Umweltrecht spezialisiert. Kontakt: Oettinger@produktkanzlei.com.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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