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Nikotinhaltige tabakfreie Genussmittel

Zur rechtlichen Einordnung einer neuartigen Produktkategorie

Andreas Neumann

DOI https://doi.org/10.21552/stoffr/2020/4/7



Not macht erfinderisch. Strenge Regulierung ebenso. Dies gilt nicht zuletzt für die Hersteller von Tabakerzeugnissen. Eine Lösung? Man lässt die Tabakpflanze weg und verwendet stattdessen synthetisch hergestelltes Nikotin aus dem Labor. Dann handelt es sich auch nicht mehr um ein Tabakerzeugnis. Sogenannte tabakfreie „Nikotinbeutel“ sind bislang ein Nischenprodukt, werden aber immer beliebter. Der vorliegende Beitrag stellt diese neuartige Produktkategorie vor und geht dabei insbesondere der Frage nach, wie nikotinhaltige tabakfreie Genussmittel rechtlich einzuordnen sind.

Dr. Andreas Neumann, B.A., M.A., LL.M. (NYU) ist als Rechtsanwalt bei Baker & McKenzie Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB tätig. Er ist auf produktrechtliche Fragen spezialisiert. E-Mail: andreas.neumann@bakermckenzie.com.

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(e.g. A | 000123 | 01)

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