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Die Sanktionsnormen des neuen Pflanzenschutzgesetzes bei Verstößen gegen die Rechtsvorschriften zum Parallelhandel mit Pflanzenschutzmitteln

Kristian Fischer


I. Einführung Mit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 1107/20091 (im Folgenden: VO 1107/2009) hat die Europäische Union erstmals eine Regelung zum Parallelhandel von Pflanzenschutzmitteln erlassen. Als Verordnung i.S.v. Art. 288 Abs. 2 AEUV ist die VO 1107/2009 verbindliches und unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltendes Recht. Auch wenn damit kein nationaler Umsetzungsakt erforderlich ist, so bedarf es gleichwohl ergänzender Regelungen auf nationaler Ebene

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(e.g. A | 000123 | 01)

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