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Chemikaliengesetz: Einhaltung der Mitteilungspflichten durch Unternehmen und Folgerungen für den Vollzug

Rosemarie Greiwe


Im Chemikalienrecht sind Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen, aber auch zum Inverkehrbringen und zur Gefahrenkommunikation in der Lieferkette festgelegt. Im Kontext der REACH-Verordnung wird dies derzeit intensiv diskutiert. Grundsätzlich neu sind diese Pflichten für Unternehmen nicht, wenn man beispielsweise auf die Regelungen zum Sicherheitsdatenblatt und den Anforderungen an Gefahren- und Risikokommunikation in der Liefe

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(e.g. A | 000123 | 01)

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