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Konformitätserklärungen nach neuem Bedarfsgegenständerecht

Stefanie Hartwig Und Imke Memmler


StoffR 1 2010 Konformitätserklärungen nach neuem Bedarfsgegenständerecht 33 I. Einführung Konformitätserklärungen sind schriftliche Bestätigungen, in denen der Erklärende (meist der Hersteller) versichert, dass ein Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, die für das betreffende Produkt vorgeschrieben sind. Die Konformitätserklärung dokumentiert den erfolgreichen Abschluss einer Konformitätsbewertung, bei der die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmu

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(e.g. A | 000123 | 01)

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