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Die Bedeutung von REACH für die Lebensmittelindustrie

Levke Voß


Einleitung Die REACH Verordnung 1907/20061 trat bereits am 1.6.2007 in Kraft. Sie trifft umfassende Regelungen zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und erstreckt sich auf Hersteller, Importeure und, im Gegensatz zu früheren Regelungen, auch auf so genannte „nachgeschaltete Anwender“ (Art. 1 Abs. 3 REACH-VO). Für den Lebensmittelbereich bestehen sehr weitgehende Ausnahmen, jedoch kein genereller Ausschluss vom

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(e.g. A | 000123 | 01)

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